Paartherapie - Vereinbarungen

Was sollte sinnvollerweise vereinbart werden? Wer bezahlt was? Was ist uns die Klärung wert?


Kostenübernahme

Angebote wie Paartherapie, Paarberatung, Familientherapie, Erziehungsberatung und ähnliches gelten als allgemeine Lebensberatung. Sie werden von den Kassen daher grundsätzlich leider nicht erstattet.

Entscheiden Sie daher als Paar selbst, was Ihnen eine bessere Kommunikation, eine veränderte Sexualität oder verbindliche Vereinbarungen im Gegensatz zu Streit, Trennung oder Dauerstreß wert sind.

Sitzungen nach individueller Vereinbarung, 1 Zeitstunde - 60 min - 150 € Euro

Termingestaltung

Sie entscheiden nach jedem Termin neu, ob und wann Sie einen weiteren Termin vereinbaren möchten. Sie haben keine Verpflichtung, mehrere Termine “zu buchen”. Erfahrungsgemäß empfiehlt sich je nach Ihrem Anliegen zumindest zu Beginn eine regelmäßige und tendenziell wöchentliche Frequenz. Hierzu gebe ich Ihnen gerne Empfehlungen.

Stornofristen

Mein Angebot entspricht dem aller Bestellpraxen. Es gibt kein Wartezimmer oder eine offene Sprechstunde. Termine werden langfristig vergeben. Fest vereinbarte Termine können von Ihnen bis 48 Stunden vorher schriftlich oder telefonisch ohne Angabe der Gründe abgesagt werden. Ich werde selbstverständlich versuchen, diese Termine kurzfristig weiterzuvermitteln. Sofern das einmal nicht möglich ist, muss ich Ihnen leider pauschal den Preis für eine Zeitstunde in Rechnung stellen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Sollte Ihr Anliegen in eindeutig erkennbarem oder ursächlichem Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsplatz oder Ihrer Erwerbstätigkeit stehen, sind die Kosten bei entsprechender Rechnungsstellung möglicherweise steuerlich absetzbare Werbungskosten. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie sich z.B. aus beruflich veranlassten Gründen räumlich trennen müssen und sich beraten lassen müssen, wie Sie Ihre familiäre Situation neu gestalten. Im Zweifel befragen Sie hierfür ggf. Ihren Steuerberater.